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NAVORI DIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN

Letzte Aktualisierung: 23/07/2024

Diese Dienstleistungsbedingungen (die "Bedingungen") gelten zwischen der Person, die in einem Bestellformular angegeben ist oder die von einem Wiederverkäufer mit einem Aktivierungscode versehen wurde ("Kunde"; "Sie") und dem Navori-Vertragspartner. Diese Bedingungen treten in Kraft mit (i) dem Kauf der Navori-Softwarelizenz durch ein Bestellformular; (ii) der Annahme der Bedingungen durch den Kunden oder (iii) der Aktivierung oder dem Zugang zu den Navori-Diensten durch den Kunden, je nachdem, was zuerst in Kraft tritt (das "Datum des Inkrafttretens"). Sie stimmen zu und verstehen, dass diese Bedingungen rechtsverbindlich sind. Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Navori-Dienste nicht nutzen. (Einzeln eine "Partei" und gemeinsam die "Parteien" unter diesen Bedingungen).

Wenn Sie auf die Navori-Dienste mit einem Aktivierungscode zugreifen, der von einem Wiederverkäufer zur Verfügung gestellt wurde, haben die finanziellen Bedingungen, die in Ihrem Vertrag mit Ihrem Wiederverkäufer festgelegt sind, Vorrang vor diesen Bedingungen, und jede Zahlungs- oder Rückerstattungsverpflichtung wird direkt zwischen dem Kunden und dem Wiederverkäufer in Übereinstimmung mit diesem Vertrag geregelt. Wenn Sie eine Offline-Variante dieser Bedingungen für die Nutzung der Navori-Dienste unterzeichnet haben, gelten diese Bedingungen nicht für Sie, und Ihre Offline-Bedingungen regeln Ihre Nutzung der Navori-Dienste.

1.PRÄAMBEL

Der Anbieter ist Eigentümer einer Software und der dazugehörigen Dokumentation und bietet eine Dienstleistung an, die die Nutzung seiner Software sowie Hosting und Wartung umfasst.

IN DER ERWÄGUNG, dass der Kunde beabsichtigt, die Dienstleistung des Verkäufers in Anspruch zu nehmen.

IN DER ERWÄGUNG, dass der Anbieter dem Kunden einen nicht exklusiven, nicht übertragbaren Dienst (mit Ausnahme von Übertragungen an Kunden, wie hierin ausdrücklich genehmigt) einschließlich einiger seiner Programme im Gebiet gewähren möchte, und dass der Kunde eine solche Lizenz in Übereinstimmung mit den hierin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen akzeptieren möchte.

IN ANBETRACHT der hierin enthaltenen gegenseitigen Versprechen und Verpflichtungen sowie anderer guter und wertvoller Gegenleistungen, deren Erhalt und Hinlänglichkeit hiermit anerkannt wird, vereinbaren die Parteien Folgendes:

Diese Vereinbarung ist zwischen dem Kunden und dem Anbieter ab dem Datum der Annahme dieser Vereinbarung durch den Kunden wirksam.

  1. PREMIERE
    Die Präambel gilt als integraler Bestandteil dieses Abkommens.

2. ZEITPLÄNE

Der folgende, beigefügte Anhang ist Bestandteil dieses Abkommens:

SCHEMA A, AUSLEGUNG

PLAN B, DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNG

3. BEZOGENE LEISTUNGEN

Der Verkäufer stellt dem Kunden die in Anhang C definierten gekauften Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag und den entsprechenden Bestellformularen während einer Abonnementlaufzeit zur Verfügung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Käufe im Rahmen dieses Vertrages weder von der Lieferung künftiger Funktionen oder Merkmale noch von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Äußerungen des Anbieters über künftige Funktionen oder Merkmale abhängig sind.

4.NUTZUNG DER DIENSTE

  1. Unsere Verantwortlichkeiten Der Verkäufer ist verpflichtet: (i) dem Kunden Online-Support für die Gekauften Dienstleistungen ohne zusätzliche Kosten gemäß Anhang C und/oder erweiterten Support, falls separat erworben, zur Verfügung zu stellen, (ii) wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen zu unternehmen, um die Gekauften Dienstleistungen 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche verfügbar zu machen, außer bei: (a) geplante Ausfallzeiten (die der Verkäufer mindestens 8 Stunden vorher über die Gekauften Dienstleistungen ankündigen muss) oder (b) Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, einschließlich und ohne Einschränkung höherer Gewalt, staatlicher Maßnahmen, Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, ziviler Unruhen, terroristischer Akte, Streiks oder anderer Arbeitsprobleme oder Ausfälle oder Verzögerungen von Internetdienstanbietern, und (iii) Erbringung der Gekauften Dienstleistungen nur in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und staatlichen Vorschriften.
  2. Verantwortlichkeiten der Kunden . Der Kunde ist (i) für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Nutzer verantwortlich, (ii) allein für die Richtigkeit, Qualität, Integrität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten und der Mittel, mit denen er die Kundendaten erworben hat, verantwortlich, (iii) unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um den unbefugten Zugriff auf die Dienste oder deren Nutzung zu verhindern, und benachrichtigt den Anbieter unverzüglich über einen solchen unbefugten Zugriff oder eine solche Nutzung, und (iv) nutzt die Dienste nur in Übereinstimmung mit dem Benutzerhandbuch und den geltenden Gesetzen und behördlichen Vorschriften. Der Kunde darf die Dienste nicht nutzen, um verletzendes, verleumderisches oder anderweitig ungesetzliches oder unerlaubtes Material zu speichern oder zu übertragen oder um Material zu speichern oder zu übertragen, das die Datenschutzrechte Dritter verletzt, (a) die Dienste zu nutzen, um bösartigen Code zu speichern oder zu übertragen, (b) die Integrität oder Leistung der Dienste oder der darin enthaltenen Daten Dritter zu stören oder zu unterbrechen oder (c) zu versuchen, unbefugten Zugang zu den Diensten oder den damit verbundenen Systemen oder Netzwerken zu erhalten.
  3. Einschränkungen bei der Nutzung Die Dienste können anderen Beschränkungen unterliegen, wie z. B. Beschränkungen des Festplattenspeichers und der Anzahl der Aufrufe, die der Kunde über die Anwendungsprogrammierschnittstelle des Anbieters tätigen darf.

5. GEBÜHREN UND ZAHLUNGEN FÜR ERWORBENE DIENSTLEISTUNGEN

  1. Nutzungsentgelte Der Kunde ist verpflichtet, alle in den Bestellformularen angegebenen Gebühren zu zahlen. Die Gebühren werden in der Währung angegeben und bezahlt, in der das Angebot erstellt wurde. Die Gebühren basieren auf den erworbenen Diensten und nicht auf der tatsächlichen Nutzung, (iii) die Zahlungsverpflichtungen sind unkündbar und die gezahlten Gebühren werden nicht zurückerstattet, und (iv) die Anzahl der erworbenen Nutzerabonnements kann während der im Bestellformular angegebenen Abonnementlaufzeit nicht verringert werden.
    Die Nutzerabonnementgebühren basieren auf jährlichen Zeiträumen, die mit dem Datum des Abonnementbeginns und jedem monatlichen Jahrestag beginnen; daher.
  2. Rechnungsstellung und Zahlung . Der Kunde stellt dem Verkäufer seine Kontaktinformationen zur Verfügung oder legt eine gültige Bestellung oder ein anderes Dokument vor, das für den Verkäufer akzeptabel ist.
  3. Überfällige Gebühren . Wenn Gebühren nicht bis zum Fälligkeitsdatum beim Kunden eingehen, können nach unserem Ermessen (a) für diese Gebühren Verzugszinsen in Höhe von 1,5% des ausstehenden Saldos pro Monat oder des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes, je nachdem, welcher Satz niedriger ist, ab dem Datum, an dem die Zahlung fällig war, bis zum Datum der Zahlung anfallen und/oder (b) kann der Anbieter künftige Abonnementverlängerungen und Bestellformulare von kürzeren Zahlungsfristen abhängig machen.
  4. Aussetzung des Dienstes und Beschleunigung Wenn ein Betrag, den der Kunde im Rahmen dieses oder eines anderen Vertrags für Dienstleistungen schuldet, 10 oder mehr Tage überfällig ist, kann der Verkäufer, ohne die anderen Rechte und Rechtsmittel des Verkäufers einzuschränken, die unbezahlten Gebührenverpflichtungen des Kunden im Rahmen dieser Verträge beschleunigen, so dass alle diese Verpflichtungen sofort fällig und zahlbar werden, und unsere Dienstleistungen für den Kunden aussetzen, bis diese Beträge vollständig bezahlt sind.
  5. Steuern Sofern nicht anders angegeben, enthalten die Gebühren keine Steuern, Abgaben, Zölle oder ähnliche behördliche Abgaben jeglicher Art. Die Kunden sind für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die mit den Käufen des Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung verbunden sind.

6. EIGENTUMSRECHTE

  1. Vorbehalt der Rechte. Vorbehaltlich der hierin ausdrücklich gewährten eingeschränkten Rechte behält sich der Anbieter alle Rechte, Titel und Interessen an den Dienstleistungen vor, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte. Dem Kunden werden im Rahmen dieser Vereinbarung keine anderen Rechte als die hierin ausdrücklich festgelegten gewährt.
  2. Anerkennung der Eigentumsrechte des Verkäufers . Der Kunde erkennt hiermit an, dass der Verkäufer der alleinige Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an den Produkten sowie jeglicher Software, des Programms oder der dazugehörigen Dokumentation, wie z.B. aller Werbe-, Marketing- und Werbematerialien und aller Kopien davon, sowie aller Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Patente, Markenzeichen und anderer geistiger oder gewerblicher Eigentumsrechte ist, die in irgendeiner Weise mit den Produkten verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Urheberrechte an fremdsprachlichen Derivaten, wie z.B. Übersetzungen von Dokumentationen durch den Kunden, tritt der Kunde hiermit unwiderruflich alle potentiellen Rechte, Titel und Interessen des Kunden an allen Änderungen, Modifikationen, Verbesserungen, Erweiterungen, Erfindungen und Entdeckungen, die für das Produkt, seine Entwicklung, Verwendung oder Vermarktung relevant sind, an den Verkäufer ab;
  3. Beschränkungen . Der Kunde darf Dritten nicht gestatten, abgeleitete Werke auf der Grundlage der Dienste zu erstellen, die Dienste zurückzuentwickeln oder auf die Dienste zuzugreifen, um ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu erstellen, oder Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Dienste zu kopieren.
  4. Eigentum an den Kundendaten Im Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde ist der Kunde alleiniger Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an allen Kundendaten.

7. VERTRAULICHKEIT

  1. Definition von vertraulichen Informationen Der Begriff "vertrauliche Informationen" bezeichnet alle vertraulichen Informationen, die von einer Partei ("offenlegende Partei") der anderen Partei ("empfangende Partei") mündlich oder schriftlich offengelegt werden und die als vertraulich bezeichnet werden oder die angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten. Zu den vertraulichen Informationen des Kunden gehören Kundendaten; zu unseren vertraulichen Informationen gehören die Dienstleistungen; und zu den vertraulichen Informationen jeder Partei gehören die Bedingungen dieser Vereinbarung und alle Bestellformulare sowie Geschäfts- und Marketingpläne, Technologie und technische Informationen, Produktpläne und -designs und Geschäftsprozesse, die von der jeweiligen Partei offengelegt werden. Zu den vertraulichen Informationen (mit Ausnahme von Kundendaten) gehören jedoch keine Informationen, die (i) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde, (ii) der empfangenden Partei vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde, (iii) von einer dritten Partei erhalten wurden, ohne dass eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurde, oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden.
  2. Schutz von vertraulichen Informationen . Sofern von der offenlegenden Partei nicht anderweitig schriftlich gestattet, (i) ist die empfangende Partei verpflichtet, mit der gleichen Sorgfalt, die sie zum Schutz der Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen gleicher Art anwendet (jedoch keinesfalls mit weniger als angemessener Sorgfalt), vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei nicht für Zwecke offenzulegen oder zu verwenden, die über den Rahmen dieser Vereinbarung hinausgehen, und (ii) die empfangende Partei beschränkt den Zugang zu vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf diejenigen ihrer Angestellten, Auftragnehmer und Beauftragten, die diesen Zugang für Zwecke benötigen, die mit dieser Vereinbarung im Einklang stehen, und die mit der empfangenden Partei Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnet haben, die nicht weniger strenge Schutzmaßnahmen enthalten als die hierin enthaltenen.
  3. Schutz von Kundendaten Ohne das Vorstehende einzuschränken, muss der Anbieter angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten treffen.
  4. Erzwungene Offenlegung Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn sie gesetzlich dazu gezwungen ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei im Voraus über eine solche gezwungene Offenlegung (soweit gesetzlich zulässig) und leistet der offenlegenden Partei auf deren Kosten angemessene Unterstützung, wenn diese die Offenlegung anfechten möchte. Ist die empfangende Partei gesetzlich gezwungen, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens offenzulegen, an dem die offenlegende Partei beteiligt ist, und ficht die offenlegende Partei die Offenlegung nicht an, so erstattet die offenlegende Partei der empfangenden Partei die angemessenen Kosten für die Zusammenstellung und den sicheren Zugang zu diesen vertraulichen Informationen.

8. GARANTIEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

  1. Unsere Garantien Der Anbieter garantiert, dass (i) die Dienste im Wesentlichen in Übereinstimmung mit dem Benutzerhandbuch funktionieren und die Funktionalität der Dienste während der Laufzeit des Abonnements nicht wesentlich verringert wird. Bei einem Verstoß gegen eine dieser Garantien kann der Kunde ausschließlich die in Abschnitt 11.3 (Kündigung aus wichtigem Grund) und Abschnitt 11.4 (Rückerstattung oder Zahlung bei Kündigung) vorgesehenen Maßnahmen ergreifen.
  2. Gegenseitige Garantien Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass sie rechtlich befugt ist, diese Vereinbarung einzugehen, und dass sie der anderen Partei keinen bösartigen Code übermittelt (mit Ausnahme von bösartigem Code, der der garantierenden Partei zuvor von der anderen Partei übermittelt wurde).
  3. Bedingungen für die Garantie
    Eine Garantie des Verkäufers ist nur dann wirksam, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

    1. Der Kunde ist allen Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf die Produkte und allgemein allen seinen vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen.
    2. Der Kunde hat innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Entdeckung des Problems eine schriftliche Mitteilung über das Support-Ticketing-System des Anbieters gemacht und den Anbieter zum Handeln aufgefordert.
    3. Der Verkäufer hat in angemessener Weise Gelegenheit erhalten, das Produkt zu prüfen und sich davon überzeugt, dass das Produkt tatsächlich nicht den zugesicherten Spezifikationen entspricht.
    4. Das Produkt wurde nicht entgegen den Anweisungen, Richtlinien oder Empfehlungen des Verkäufers oder entgegen den geltenden Industrienormen und -standards verwendet, gewartet, modifiziert, verändert, installiert oder integriert; die Produkte wurden nicht missbräuchlich verwendet, unsachgemäß getestet oder falsch gehandhabt.
  4. Haftungsausschluss MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG ÜBERNIMMT KEINE DER PARTEIEN GARANTIEN JEGLICHER ART, SEI ES AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, UND JEDE PARTEI LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH DER GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST.

9. GEGENSEITIGE ENTSCHÄDIGUNG

  1. Schadloshaltung durch den Verkäufer Der Anbieter verteidigt den Kunden gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren ("Ansprüche"), die von einem Dritten gegen den Kunden erhoben werden und in denen behauptet wird, dass die gemäß diesem Vertrag zulässige Nutzung der Dienste (mit Ausnahme der Inhaltsdaten) die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt oder missbraucht, und stellt den Kunden von allen Schadensersatzansprüchen und angemessenen Anwaltskosten frei, die dem Kunden im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch entstehen; unter der Voraussetzung, dass der Kunde (a) den Verkäufer unverzüglich schriftlich von dem Anspruch in Kenntnis setzt; (b) dem Verkäufer die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überlässt (vorausgesetzt, dass der Verkäufer einen Anspruch nur dann begleichen darf, wenn der Vergleich den Kunden bedingungslos von jeglicher Haftung befreit); und (c) dem Verkäufer jede angemessene Unterstützung auf dessen Kosten gewährt.
  2. Entschädigung durch den Kunden Der Kunde verteidigt den Anbieter gegen alle Ansprüche, die ein Dritter gegen den Anbieter erhebt oder geltend macht, dass die Daten des Kunden oder die Nutzung der Dienste durch den Kunden unter Verstoß gegen diesen Vertrag die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzen oder missbrauchen oder gegen geltendes Recht verstoßen, und stellt den Anbieter von allen Schadensersatzansprüchen und angemessenen Anwaltskosten frei, die dem Anbieter im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch entstehen; unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer (a) den Kunden unverzüglich schriftlich über den Anspruch unterrichtet; (b) dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überlässt (vorausgesetzt, dass der Kunde einen Anspruch nur dann begleichen kann, wenn der Vergleich den Verkäufer bedingungslos von jeglicher Haftung befreit); und (c) dem Kunden auf Kosten des Verkäufers jede angemessene Unterstützung gewährt.
  3. Exklusive Abhilfe . Dieser Abschnitt 9 (Gegenseitige Entschädigung) legt die alleinige Haftung der entschädigenden Partei gegenüber der anderen Partei und das ausschließliche Rechtsmittel der entschädigten Partei gegenüber der anderen Partei für alle in diesem Abschnitt beschriebenen Ansprüche fest.

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

  1. Beschränkung der Haftung IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG EINER PARTEI AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE, DEN GESAMTBETRAG, DEN DER KUNDE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GEZAHLT HAT, ODER, IN BEZUG AUF EINEN EINZELNEN VORFALL, DEN NIEDRIGEREN BETRAG VON $10.000 ODER DEN VOM KUNDEN IN DEN LETZTEN 12 MONATEN VOR DEM VORFALL GEZAHLTEN BETRAG. DAS VORSTEHENDE SCHRÄNKT DIE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN GEMÄSS ABSCHNITT 5 (GEBÜHREN UND ZAHLUNG FÜR GEKAUFTE DIENSTLEISTUNGEN) NICHT EIN.
  2. Ausschluss von Folgeschäden und damit verbundenen Schäden . IN KEINEM FALL HAFTET EINE PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN ODER FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, DECKUNGS- ODER STRAFSCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, WIE DIESE VERURSACHT WURDEN, SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNGEN ODER EINE ANDERE HAFTUNGSTHEORIE, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT. DER VORSTEHENDE HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN IST.

11. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

  1. Laufzeit der Vereinbarung Dieser Vertrag beginnt an dem Tag, an dem der Kunde ihn annimmt, und gilt so lange, bis alle gemäß diesem Vertrag gewährten Nutzerabonnements abgelaufen sind oder gekündigt wurden.
  2. Laufzeit der erworbenen Nutzerabonnements Vom Kunden erworbene Benutzerabonnements ("Benutzerabonnement") beginnen an dem im jeweiligen Bestellformular angegebenen Anfangsdatum und gelten für die dort angegebene Abonnementdauer. Sofern im jeweiligen Bestellformular nichts anderes angegeben ist, verlängern sich alle Nutzerabonnements automatisch um den Zeitraum der ablaufenden Abonnementlaufzeit oder um ein Jahr (je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist), es sei denn, eine der beiden Parteien teilt der anderen Partei mindestens 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Abonnementlaufzeit die Nichtverlängerung mit. Der Preis pro Einheit während einer solchen Verlängerungsperiode ist derselbe wie während der vorherigen Laufzeit, es sei denn, der Anbieter hat den Kunden mindestens 30 Tage vor dem Ende der vorherigen Laufzeit schriftlich über eine Preiserhöhung informiert; in diesem Fall wird die Preiserhöhung bei der Verlängerung und danach wirksam. In diesem Fall tritt die Preiserhöhung bei der Verlängerung und danach in Kraft. Eine solche Preiserhöhung darf die Inflation +7% gegenüber dem Preis für die betreffenden Dienste in der unmittelbar vorangegangenen Abonnementlaufzeit nicht überschreiten, es sei denn, der Preis in der vorangegangenen Laufzeit wurde im entsprechenden Bestellformular als Werbeaktion oder einmalig bezeichnet.
  3. Beendigung aus wichtigem Grund Eine Partei kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen: mit einer schriftlichen Mitteilung von 30 Tagen an die andere Partei über einen wesentlichen Verstoß, wenn dieser Verstoß nach Ablauf dieser Frist noch nicht geheilt ist, oder wenn die andere Partei Gegenstand eines Konkursantrags oder eines anderen Verfahrens im Zusammenhang mit Insolvenz, Konkursverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten von Gläubigern wird.
  4. Erstattung oder Zahlung bei Beendigung . Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Kunden erstattet der Anbieter dem Kunden alle im Voraus gezahlten Gebühren für die verbleibende Laufzeit aller Abonnements nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anbieter hat der Kunde alle unbezahlten Gebühren für die verbleibende Laufzeit aller Bestellformulare nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung zu zahlen. In keinem Fall entbindet eine Kündigung den Kunden von der Verpflichtung, anteilige, unbestrittene Gebühren zu zahlen, die dem Anbieter für den Zeitraum vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung zustehen.
  5. Rückgabe von Kundendaten Auf Anfrage des Kunden, die innerhalb von 30 Tagen nach dem effektiven Datum der Kündigung eines Abonnements für gekaufte Dienste erfolgt, stellt der Anbieter dem Kunden eine Datei mit Kundeninhaltsdaten in ihrem ursprünglichen Format zum Download zur Verfügung. Nach Ablauf dieser 30-Tage-Frist ist der Anbieter nicht mehr verpflichtet, Kundendaten aufzubewahren oder zur Verfügung zu stellen, und muss danach, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist, alle Kundendaten in unseren Systemen oder anderweitig in unserem Besitz oder unter unserer Kontrolle löschen.

12. VERTRAGSPARTNER DES KUNDEN, BEKANNTMACHUNGEN, GELTENDES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

  1. Allgemein Mit wem der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung einen Vertrag abschließt, an wen der Kunde Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung richten sollte, welches Recht in einem Rechtsstreit, der sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung ergibt, Anwendung findet und welche Gerichte einen solchen Rechtsstreit entscheiden können, hängt davon ab, wo der Kunde seinen Wohnsitz hat.
    Der Kunde ist Vertragspartner: Die Mitteilungen sind zu richten an: Es gilt das geltende Recht: Ausschließlich zuständig sind die Gerichte:
    Navori SA
    Avenue mon repos 22
    1005 Lausanne
    Schweiz
    Rechtsabteilung Schweiz Kanton Waadt
    Navori Inc.
    Suite 710- 1000 Sherbrooke West. H3A 3G4 Montreal
    Kanada
    Rechtsabteilung Quebec, Kanada Montreal Kanada
  2. Art und Weise der Kündigung Sofern in diesem Abkommen nichts anderes festgelegt ist, bedürfen alle Mitteilungen, Genehmigungen und Zustimmungen im Rahmen dieses Abkommens der Schriftform und gelten mit der persönlichen Zustellung als erteilt.
  3. Art und Weise der Kündigung Sofern in diesem Abkommen nichts anderes festgelegt ist, bedürfen alle Mitteilungen, Genehmigungen und Zustimmungen im Rahmen dieses Abkommens der Schriftform und gelten mit der persönlichen Zustellung als erteilt.
  4. Zustimmung zu geltendem Recht und Gerichtsstand Jede Partei erklärt sich mit dem oben anwendbaren Recht einverstanden, ohne Rücksicht auf die Wahl oder die Regeln des Kollisionsrechts, und mit der ausschließlichen Zuständigkeit der oben genannten zuständigen Gerichte.

13. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Beziehung zwischen den Parteien. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Diese Vereinbarung begründet kein Partnerschafts-, Franchise-, Joint-Venture-, Agentur-, Treuhand- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.
  2. Verzicht und kumulative Rechtsbehelfe. Kein Versäumnis oder Verzug einer Partei bei der Ausübung eines Rechts aus dieser Vereinbarung stellt einen Verzicht auf dieses Recht dar. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt, gelten die hierin vorgesehenen Rechtsmittel zusätzlich zu und nicht ausschließlich für alle anderen Rechtsmittel einer Partei nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht.
  3. Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht als gesetzeswidrig eingestuft werden, wird die Bestimmung vom Gericht geändert und so ausgelegt, dass die Ziele der ursprünglichen Bestimmung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bestmöglich erreicht werden, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in Kraft.
  4. Anwaltshonorare. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen alle angemessenen Anwaltsgebühren und sonstigen Kosten zu zahlen, die dem Verkäufer bei der Einziehung von Gebühren oder Entgelten entstehen, die dem Verkäufer im Rahmen dieses Vertrags nach einem Verstoß des Kunden gegen Abschnitt 4.2 (Rechnungsstellung und Zahlung) zustehen.
  5. Zuweisung Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unbillig verweigert werden darf) abtreten, sei es von Rechts wegen oder auf andere Weise. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei diese Vereinbarung in ihrer Gesamtheit (einschließlich aller Bestellformulare) ohne Zustimmung der anderen Partei an ihr verbundenes Unternehmen oder in Verbindung mit einer Fusion, Übernahme, Unternehmensumstrukturierung oder einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte, an dem kein direkter Wettbewerber der anderen Partei beteiligt ist, abtreten.

14. SCHEMA A, AUSLEGUNG

Tochtergesellschaft in Bezug auf eine Person ("Erste Person") eine Person, die diese Erste Person direkt oder indirekt beherrscht, von ihr beherrscht wird oder mit ihr unter gemeinsamer Beherrschung steht, wobei "Beherrschung" den Besitz der Befugnis bedeutet, direkt oder indirekt oder als Treuhänder oder Testamentsvollstrecker die Angelegenheiten oder das Management der Person zu lenken oder zu veranlassen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, als Treuhänder oder Testamentsvollstrecker, durch Vertrag oder auf andere Weise; und (ii) schließt in Bezug auf den Kunden auch eine Person ein, an der der Kunde direkt oder indirekt 50% oder mehr des Beteiligungskapitals einer solchen Person hält, jedoch mit der Maßgabe, dass für die Zwecke dieser Vereinbarung die Portfoliounternehmen des Kunden nicht als verbundene Unternehmen des Kunden gelten.
Geschäftswoche oder -tag bedeutet von Montag bis Freitag; ausgenommen sind nationale Feiertage in der Schweiz oder in Kanada.
Kritischer Defekt bezeichnet einen Mangel, der die lizenzierte Software funktionsunfähig macht und den Betrieb der lizenzierten Software entscheidend beeinträchtigt. Kritische Defekte müssen vom Verkäufer reproduzierbar sein.
Kunde bezeichnet das Unternehmen oder die andere juristische Person, für die der Kunde diesen Vertrag annimmt, sowie die verbundenen Unternehmen dieses Unternehmens oder dieser juristischen Person.
Kunde bedeutet der Kunde.
Daten der Kunden bezeichnet alle elektronischen Daten oder Informationen, die der Kunde an die gekauften Dienste übermittelt.
Defekt bezeichnet einen dem Verkäufer gemeldeten Zustand in der lizenzierten Software, der dazu führt, dass eine Version der lizenzierten Software nicht in Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen der lizenzierten Software und der Dokumentation funktioniert. Die Mängel müssen vom Verkäufer reproduzierbar sein.
Digitale Beschilderung bezeichnet die Branche, die sich mit der Erstellung, Verwaltung und Verbreitung von Inhalten über vernetzte digitale Bildschirme befasst.
Elektronische Unterstützung bedeutet Unterstützung durch das Maintenance Ticketing System des Anbieters.
Aktivierung der Lizenz bedeutet die Installation und Registrierung des Programms auf einem Computer, einem Gerät oder auf einer Hardware, auf der es ausgeführt wird.
Programm für Wartungsscheine ist ein elektronisches Wartungszentrum, das auf einem erfassten Wartungsticket basiert, das eine Reaktion innerhalb von 24 Stunden und eine vollständige Wartungshistorie garantiert.
Schwerer Defekt Workarounds erschwert oder ineffizient macht, eine erhebliche Leistungsverschlechterung verursacht, den Kunden an der Nutzung einer wesentlichen Funktion der lizenzierten Software hindert, die Zuverlässigkeit der lizenzierten Software stark beeinträchtigt oder eine erforderliche wesentliche Funktion fehlt. Erhebliche Mängel müssen vom Anbieter reproduzierbar sein und über das Maintenance Ticketing System bestätigt werden.
Bösartiger Code bedeutet Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojanische Pferde und andere schädliche oder bösartige Codes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme.
Kleiner Defekt bezeichnet einen Defekt, der einen Meldungs- oder Dokumentfehler verursacht, aber keine Auswirkungen auf den Betrieb der lizenzierten Software hat. Workarounds sind in der Regel verfügbar. Solche Mängel können durch einen Patch oder eine Umgehungslösung oder im nächsten Release behoben werden. Geringfügige Defekte müssen vom Verkäufer reproduzierbar sein.
Neue Veröffentlichungen bedeutet jede neue Version der lizenzierten Software.
Bestellformular bezeichnet die Bestelldokumente für Käufe im Rahmen dieses Vertrags, einschließlich der Ergänzungen, die von Zeit zu Zeit zwischen dem Kunden und dem Verkäufer vereinbart werden. Die Bestellformulare gelten als durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen.
Aufnäher bedeutet eine vorübergehende Änderung in einem technischen Wartungsrelease.
Angebot offizielles Dokument, das vom Anbieter ausgestellt wird und in dem die Produkte oder Dienstleistungen sowie die damit verbundenen Bedingungen, Voraussetzungen, das Ablaufdatum und die Zahlungsbedingungen aufgeführt sind.
Auflösung bedeutet die Bereitstellung einer dauerhaften Lösung für einen Defekt.
Dienstleistungen bezeichnet die webbasierten Online-Anwendungen und die Plattform, die der Anbieter über https://www.saas.navori.com und/oder andere im Benutzerhandbuch beschriebene Websites bereitstellt und die vom Kunden über ein Bestellformular bestellt werden, einschließlich der zugehörigen Offline-Komponenten, jedoch mit Ausnahme der Anwendungen von Drittanbietern.
Dienstleistungen Anfrage bedeutet eine Aufforderung des Kunden an den Verkäufer, einen Mangel zu beheben oder zu schließen.
Anwendungen von Drittanbietern bezeichnet webbasierte Online-Anwendungen und Offline-Softwareprodukte, die von Dritten bereitgestellt werden, mit den Diensten interagieren und als Anwendungen Dritter gekennzeichnet sind.
Stufe 1 bezeichnet die erste Wartungsebene, die für grundlegende Kundenprobleme zuständig ist. Es ist gleichbedeutend mit First-Line-Wartung, Level-1-Wartung, Front-End-Wartung, Wartungslinie 1 und verschiedenen anderen Bezeichnungen für technische Wartungsfunktionen der Grundstufe.
Stufe 2 ist eine vertiefte technische Wartungsstufe, die nicht Tier I ist und bei der die erfahrensten Techniker und Ingenieure für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung eingesetzt werden.
Markenzeichen bezeichnet alle Marken, die der Verkäufer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in einem beliebigen Land besitzt, unabhängig davon, ob sie öffentlich eingetragen sind oder nicht, sowie alle Marken, die der Verkäufer während der Laufzeit dieser Vereinbarung erwerben kann.
Einschränkungen bei der Nutzung bedeutet eine Begrenzung des Speicherplatzes auf 5 GB pro Player. Keine Beschränkung in Bezug auf die Anzahl der Nutzer, den Nutzungszeitraum und die geografische Lage.
Benutzerhandbuch bezeichnet das Online-Benutzerhandbuch für die Dienste, das über http://www.saas.navori.com zugänglich ist und von Zeit zu Zeit aktualisiert wird. Der Kunde erkennt an, dass er die Möglichkeit hatte, das Benutzerhandbuch während der in Abschnitt 2 (30-tägige kostenlose Testversion) unten beschriebenen kostenlosen Testphase zu lesen.
Benutzer bezeichnet Personen, die vom Kunden zur Nutzung der Dienste autorisiert sind, für die Abonnements für einen Dienst erworben wurden und denen vom Kunden (oder auf Wunsch des Kunden vom Anbieter) Benutzerkennungen und Passwörter zur Verfügung gestellt wurden. Zu den Nutzern gehören unter anderem Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Vertreter des Kunden oder Dritte, mit denen der Kunde Geschäfte tätigt.
Anbieter bedeutet Navori-Gruppe
Abhilfe bedeutet eine vorübergehende Lösung, die die Betriebsfähigkeit der lizenzierten Software wiederherstellt, ohne die Leistung der lizenzierten Software ernsthaft zu beeinträchtigen.

15. PLAN B, DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNG

  1. PRÄAMBEL Der Zweck dieses Vertrages ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen der Anbieter dem Kunden Hosting, Wartung, Upgrades und Dienstleistungen für die lizenzierten Produkte zur Verfügung stellt.
  2. INHALT DER WARTUNGSDIENSTE
  1. Ebene der Wartungsdienste
    Der Anbieter stellt dem Kunden Tier-1- und Tier-2-Wartung zur Verfügung.
  2. Bedingungen für die Deckung
    Standort Ortszeit Arbeitstage Sprachen
    Asien Indien GMT - 5:30 Montag bis Freitag Englisch, Indisch
    Naher Osten Dubai und Riyadh GMT + 3 und GMT +4 Sonntag bis Donnerstag Arabisch und Englisch
    Europa Schweiz GMT + 1 Montag bis Freitag Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch und Portugiesisch
    Nord-Amerika Kanada Östliche Standardzeit Montag bis Freitag Englisch, Französisch
    Zentral-Südamerika Mexiko Zentrale Standardzeit Montag bis Freitag Spanisch, Portugiesisch und Englisch

    Die vom Auftragnehmer erbrachten Wartungsleistungen stehen während der örtlichen Geschäftszeiten von 8:30 bis 17:30 Uhr, an örtlichen Arbeitstagen, von Montag bis Freitag, gemäß der oben genannten Zeitzonentabelle zur Verfügung.

16. Programm für Wartungsscheine und elektronische Unterstützung

Die Reaktions- und Lösungszeit von Wartungsanfragen hängt von der Priorität des/der betroffenen Artikels/e und der Schwere des Mangels ab, wie in der folgenden Tabelle dargestellt:

Der Kunde ist verpflichtet, den vom Verkäufer bereitgestellten Support-Service des Maintenance Ticket Program zu nutzen. Der hierin erwähnte Service ermöglicht es dem Kunden, Unterstützung bei der Identifizierung und Suche nach den Ursachen eines vermeintlichen Mangels der lizenzierten Software und bei der Bereitstellung einer geeigneten Lösung, Korrekturmaßnahme oder sonstigen Umgehung eines solchen Mangels so schnell wie möglich zu erhalten.

17. Lieferung von neuen Versionen der Software

Der Verkäufer wird den Kunden über das Vorhandensein neuer Releases der lizenzierten Software informieren, sobald diese im Handel erhältlich sind, und dem Kunden die Master Copy derselben liefern, solange der Kunde einen laufenden Auftrag für Wartungs- und Pflegeleistungen hat.

18. Reaktionszeit

Reaktionszeit und Fortschrittsbericht

Priorität der Serviceanfrage Erste Reaktion Aktueller Stand der Dinge Ziel der Auflösung
Kritisch 1 Stunde innerhalb eines Geschäftstages 4 Stunden innerhalb eines Geschäftstages Der Anbieter wird sich nach besten Kräften bemühen, innerhalb von 2 Werktagen eine Umgehungslösung bereitzustellen und den Mangel innerhalb von 10 Werktagen zu beheben.
Major 1 Arbeitstag 3 Arbeitstage Der Verkäufer wird sich nach besten Kräften bemühen, den Mangel innerhalb von 4 Werktagen zu beheben.
Kleinere 2 Arbeitstage 6 Arbeitstage Der Verkäufer wird sich in angemessener Weise bemühen, den Mangel innerhalb von 15 Werktagen zu beheben.
Alle Fragen werden als "geringfügig" behandelt.

Die oben genannten Fristen beginnen mit der Übersendung einer schriftlichen Serviceanfrage durch den Kunden, der alle für die Reproduzierbarkeit des Mangels erforderlichen und geeigneten Informationen beigefügt sind.

19. Verantwortlichkeiten des Anbieters:

  1. Der Anbieter beantwortet die Serviceanfragen entsprechend der ihm zugewiesenen Priorität und innerhalb der hier festgelegten Fristen.
  2. Der Anbieter ergreift Maßnahmen zur Eskalation, Diagnose und Behebung des Mangels in angemessener und rechtzeitiger Weise, einschließlich der Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl qualifizierter Mitarbeiter und der Einholung der erforderlichen Informationen. und
  3. Der Verkäufer muss jederzeit eine klare und rechtzeitige Kommunikation mit dem Kunden aufrechterhalten.